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Teilnahmebedingungen

Anmeldung, Vertragsabschluss und Verlängerung:

An mini-umstadt 2011 können Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren aus dem Stadtgebiet Groß-Umstadt teilnehmen. Die Anmeldung ist nur mit der Unterschrift eines Sorgeberechtigten gültig. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter rechtskräftig wird. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Die Teilnahme kann während mini-umstadt (am Freitag, 1. Juli 2011) von einer auf zwei Wochen verlängert werden.

Ummeldung/Rücktritt:

Für die Um- bzw. Abmeldung Ihres Kindes erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Teilnahmebeiträge können bei Nicht-Teilnahme nur bei Krankheit des angemeldeten Kindes unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zurück erstattet werden. Für eine verspätete Anmeldung Ihres Kindes ab dem 2. April 2011 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro (insofern die Teilnehmerzahl nicht bereits erfüllt ist). Der Teilnehmerbeitrag ist bis 13. Mai 2011 zu überweisen. Nach einmaliger Zahlungsaufforderung ist eine Mahnungsgebühr von 20 Euro zu entrichten.

Ausschluss:

Die Spielstadtleitung behält sich vor, Kinder, die das Spielgeschehen massiv stören (z.B. durch Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, u.ä.) oder sich den Weisungen der Betreuer widersetzen, von der Veranstaltung (ohne Kostenrückerstattung) auszuschließen.

Ausfall:

Bei Ausfall von mini-umstadt 2011 wird der eingezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

Fotonutzung/Persönlichkeitsrechte:

Die Erziehungsberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass während mini-umstadt 2011 Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, die für Broschüren/ Flyer/ Anmeldungen/ Filme/ Internet für mini-umstadt 2011 und später Verwendung finden sollen. Der Unterzeichner der Anmeldung erklärt hiermit, auch mit Wirkung für die betreuten Kinder, sein Einverständnis zur kostenfreien Verwendung dieser Aufnahmen für den angegebenen Zweck. Durch die Anmeldung zur Kinderspielstadt erklärt sich der gesetzliche Vertreter der Kinder damit einverstanden, dass von den Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände Bild- /Tonaufnahmen hergestellt werden und räumt dem Veranstalter alle erforderlichen Rechte ein, diese umfassend und unbeschränkt in allen Medien auszuwerten und auf Dritte übertragen zu können. Desweiteren räumt der Kunde dem Veranstalter das Recht ein, die Teilnehmer namentlich zu nennen.

Haftungsausschluss:

Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Den Veranstalter treffen keine besonderen Pflichten als Betreiber hinsichtlich der eingebrachten Sachen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter oder ihre Erfüllungshilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet. Diese Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Haftungsansprüche über den gesetzlichen Rahmen hinaus werden nicht geltend gemacht.

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