Spielregeln
§ 3 Arbeit
Im Arbeitsamt kann man sich einen Beruf aussuchen bzw. vermitteln lassen. Nicht alle Kinder können einen Job bekommen. Die Zahl der Arbeitsplätze liegt bei etwa 60% der Teilnehmer. Mit der Arbeitskarte geht man zur entsprechenden Arbeitsstelle und nimmt seine Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit dauert mindestens eine Stunde und maximal vier Stunden. Danach erhält man am Arbeitsplatz einen Lohnzettel, den man, nachdem man die Arbeitskarte im Arbeitsamt wieder abgegeben hat, in der Bank (im Zeitraum von einer Stunde) gegen Bargeld einlösen kann. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden oder Hochschulbesuche wird dabei automatisch gespeichert und ist jederzeit am Arbeitsamt abfragbar. 5 udos gibt es für eine Stunde Arbeit. 1 udo wird davon als Stadtsteuer einbehalten.
§ 4 Studium
Das Studium wird wie Arbeit bezahlt. Alle Betriebe der Hochschule (siehe Alle Traumjobs) vermitteln dir Wissen in interessanten Themengebieten. Auch das Zoffdiplom ist ein Kurzstudium, dass du brauchst um Polizist werden zu können.
§ 5 Titel
Du kannst in mini-umstadt die akademischen Titel "Doktor" und "Professor" erwerben. Dafür benötigst du eine vorgeschriebene Mindestanzahl von Arbeitsstunden in den Hochschulbetrieben und musst eine Prüfung bestehen. Wenn du Professor bist, gehörst du zum Weisenrat der Stadt und kannst das Stadtparlament bei Sitzungen beraten. Diese Beratung wird pro Sitzung großzügig entlohnt (siehe Deine Karriere).
§ 6 Wahlen
Wahlen finden 2 x während der Spielaktion statt. Es werden Stadträte und ein/eine Bürgermeister/in gewählt. Der Stadtrat führt die Geschäfte der Stadt und kümmert sich um die Belange der Bürger/innen. Er übernimmt die Vertretung der Stadt außerhalb von mini-umstadt.
§ 7 Geschäfte und Betriebe
Ein eigener Betrieb kann eröffnet werden. Die Anmeldung bei der Stadtverwaltung und ein Gewerbeschein müssen vorliegen. Die Voraussetzungen um ein Gewerbe anzumelden, sind 15 Stunden Berufserfahrung in einem Betrieb aus dem Bereich Produktion oder Dienstleistung und 100 Udo Startkapital. Es dürfen keine Lebensmittel sowie Gegenstände, die von zu Hause mitgebracht wurden, verkauft werden.
§ 8 Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist für Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen im Sinne eines friedlichen Verlaufs der Spielstadt verantwortlich. Streitigkeiten werden in mini-umstadt ohne Anwendung von Gewalt gelöst. Die älteren Bürger und Bürgerinnen übernehmen Verantwortung für die jüngeren Spielstadtbesucher/innen.
§ 9 Gericht
Verstöße gegen die Spielstadtgesetze kommen vor das Stadtgericht. Jedem Angeklagten wird ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, für die entsprechenden Udos stehen natürlich auch Anwaltskanzleien mit Staranwälten zur Verfügung.

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