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Spielregeln

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Die Betreuer passen auf

§ 1 Grundlage
Grundlage für das Leben in der Stadt sind die Spielregeln und das Stadtgesetz. Sie können durch die gewählten Vertreter oder auf anderen demokratischen Wegen verändert werden.

§ 2 Währung
Die Währung von mini-umstadt heißt "umstadt dollar" (udos). Es gibt Scheine zu 1, 2, 5 und 10 Udos. Die udos sind in erster Linie zum Ausgeben da, damit der Spielkreislauf funktioniert. Viele Kinder freuen sich, wenn sie dir was verkaufen können.

§ 3 Arbeit
Im Arbeitsamt kann man sich einen Beruf aussuchen bzw. vermitteln lassen. Nicht alle Kinder können einen Job bekommen. Die Zahl der Arbeitsplätze liegt bei etwa 60% der Teilnehmer. Mit der Arbeitskarte geht man zur entsprechenden Arbeitsstelle und nimmt seine Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit dauert mindestens eine Stunde, besser länger. Danach erhält man am Arbeitsplatz einen Lohnzettel, den man zusammen mit der Arbeitskarte in der Bank (im Zeitraum von einer Stunde) gegen Bargeld einlösen kann. Wichtig ist auch die Eintragung aller Arbeiten und Hochschulbesuche in den Mitspielausweis, zum Erwerb von Berufstiteln (siehe 05 Titel). 5 udos gibt es für eine Stunde Arbeit. 1 udo wird davon als Stadtsteuer einbehalten.

§ 4 Studium
Das Studium wird wie Arbeit bezahlt: Die Universität bietet Vorlesungen und Kurse an. Die Universität sucht laufend Kinder, die Interessantes und Spannendes zu berichten und weiterzugeben haben. Auch alle Erwachsenen sind herzlich eingeladen. Bitte melden!

§ 5 Titel
Du kannst Meister/in, Doktor oder Professor/in werden. Nur mit dem Pro-fessorentitel können die Kinder ein eigenes Unternehmen gründen, indem sie einen zusätzlichen Test absolvieren. Für den Meister muss man in 2 bestimmten Betrieben (1x in der Produktion, 1x Dienstleistung) gearbeitet haben, für den Doktor in 3 bestimmten Betrieben (2x in der Hochschule, 1 Bereich der Wahl) und für den Professor in 4 bestimmten Betrieben (2x in der Hochschule, 2 Bereiche der Wahl) gearbeitet haben. Zusätzlich gibt es einen Zoffkurs. Nur wer diesen absolviert hat, kann bei der Polizei o-der im Gericht arbeiten.

§ 6 Wahlen
Wahlen finden 2 x während der Spielaktion statt. Es werden Stadträte, eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister gewählt. Der Stadtrat führt die Geschäfte der Stadt, kümmert sich um die Belange der Bürger/innen. Er übernimmt die Vertretung von mini-umstadt nach außen.

§ 7 Geschäfte und Betriebe
Ein eigener Betrieb kann eröffnet werden. Die Anmeldung bei der Handelskammer / Gewerbeamt und ein Gewerbeschein muß vorliegen. Betriebe können nicht gekauft werden. Kinder dürfen keine Sachen von zu Hause zum Verkaufen in mini-umstadt mitbringen, denn nicht alle Kinder haben diese Möglichkeit.

§ 8 Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist für Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen im Sinne eines friedlichen Verlaufs der Spielstadt verantwortlich. Streitigkeiten werden in mini-umstadt ohne Anwendung von Gewalt gelöst. Die älteren Bürger und Bürgerinnen übernehmen Verantwortung für die jüngeren Spielstadtbesucher /innen.

§ 9 Gericht
Verstöße gegen die Spielstadtgesetze kommen vor das Stadtgericht. Jedem Angeklagten wird ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, für die entsprechenden Udos stehen natürlich auch Anwaltskanzleien mit Staranwälten zur Verfügung.
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